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Gewählte Bewohnervertretung

Die Bewohnerinnen und Bewohner haben eine Bewohnervertretung gewählt. Diese kann bei folgenden Themen mitbestimmen bzw. mitgestalten:
  • ​​​​​​​Hausordnung,
  • ​​​​​​​Umgang mit Spendengeldern,
  • ​​​​​​​Tagesabläufe,
  • ​​​​​​​Freizeit und
  • ​​​​​​​Teilhabeleistungen.
Die gesetzliche Grundlage findet sich in Artikel 9 des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG).